Integration durch Sprache


Sprachförderung im Zuwanderungsgesetz: Sprache ist der Schlüssel zur Integration, auch zur beruflichen Integration. Und hier setzt die Politik der Bundesregierung an: Mit dem wieder eingebrachten Zuwanderungsgesetz wollen wir die Sprachförderung auf eine neue Grundlage stellen. Wir wollen nicht nur Spätaussiedler, sondern alle Zuwanderer mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus einem Integrationskurs zuführen. Er soll ganztägig bis zu sechs Monate dauern. Das bedeutet: Auch diejenigen, die nicht Ehegatten oder Abkömmlinge eines Spätaussiedlers sind, haben dann endlich Anspruch auf Sprachförderung. Der Kurs soll, soweit erforderlich, durch sozialpädagogische Betreuung und Kinderbetreuungsangebote ergänzt werden.

Aus einem Vortrag des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten in Deutschland, Jochen Welt, 13.03.2003.

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